Patchworkfamilien

Ein Testamentvollstrecker kann als neutrale Instanz helfen, Familienstreitigkeiten zu vermeiden.
Patchwork-Familien sind bei Erbfällen nicht selten streitanfällig. Die Interessenlagen gehen häufig weit auseinander.

Wird die Erbauseinandersetzung, d. h. Die Aufteilung des Nachlasses, den Erben überlassen, müssen diese sich untereinander einigen. Diese Konstellation tritt immer dann ein, wenn im Testament zwar eine Erbquote genannt wird, jedoch von einer zusätzlichen Teilungsanordnung abgesehen wurde. Liegen zwischen der Erstellung des Testaments und dem Erbfall viele Jahre, sind die Bestimmungen des Testaments evtl. nicht mehr alle eins zu eins umzusetzen. Wiederum müssen sich die Erben über die Auslegung der entstandenen Abweichungen einigen.

Ein Testamentsvollstrecker kann als neutrale Instanz helfen, Familienstreitigkeiten zu vermeiden.